Zu jedem Passantrag ist 1 Passbild, auf dessen Rückseite den Namen und den Verein des Antragstellers steht, mitzuschicken.
Pro Teamantrag wird eine einmalige Ausstellungsgebühr in Höhe von 50 Euro fällig. Diese ist entweder in bar dem Antrag beizulegen (Quittung wird nachgereicht oder vorab an die ISHD unter der Bankverbindung welche unten auf dem als Anlage beigefügten Passantrag steht, zu überweisen. Der Überweisungsbeleg ist dem Teamantrag beizulegen.
Für weitere einzelne Spielerpassanträge nach dem 15.01.2010 gelten die Bestimmungen und Voraussetzungen der WKO in der jeweils gültigen Fassung.
Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bührer
Schiedsrichterobmann
Baden-Württemberg